Hi Mithras,
grundsätzlich gilt, dass Du als Urheber das Urheberrecht behälst. Problem an der Sache ist im Zweifelsfalle aber immer, das Du dies auch nachweisen mußt.
Um mal ein ganz "böses" Beispiel zu nennen:
Du veröffentlichst hier, oder woanders im Internet ein Gedicht von Dir. Anschließend klaut dies einer und veröffentlicht es als sein Gedicht in einem Buch. Dann wird es schwer werden zu beweisen, wer von beiden nun der wahre Urheber ist.
Dies kann man eigentlich nur umgehen, indem man seine Werke für sich behält

Im Normalfalle aber, kannst Du davon ausgehen, dass dieser genannte Fall nicht die Regel ist. Findest Du ein Gedicht von Dir woanders wieder, so kannst Du in der Regel freundlich darauf hinweisen, dass der Beitrag von Dir stammt und Du um den Urheberrechtshinweis bittest (sprich: einen Hinweis, dass es von Dir ist, und wo es her kommt)
Lieben Gruß
STefan
PS: Diese Angaben sind wie die Lotto-zahlen OHNE GEWÄHR - ich bin schließlich kein Anwalt